EAA 2025 für soziale Inklusion & Chancengleichheit
Erfahren Sie, wie der European Accessibility Act den rechtlichen Rahmen sowie neue Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in der EU definiert, wie Nutzer & Unternehmen sofort profitieren können und was Maileon Ihnen bietet, um Sie bestmöglich im barrierefreien E-Mail-Marketing zu unterstützen.

European Accessibility Act 2025
Inhaltsverzeichnis
- Überblick & Einführung
- Was ist der European Accessibility Act?
- Warum ist der EAA 2025 so wichtig?
- Vorteile für Nutzer & Kunden
- Vorteile für Unternehmen, NGOs & Co.
- Geltungsbereich des EAA 2025
- Die Roadmap des EAA 2025
- EAA 2025 vs. WCAG 1, 2 & 3.0
- Wie Maileon den EAA 2025 erfüllt
- Die Barrierefreiheit unserer Website
- Zusammenfassung & Fazit
Überblick & Einführung ins Thema
Mit dem European Accessibility Act (kurz „EAA“) treten am 28. Juni 2025 neue Vorgaben & Rahmenbedingungen zur Förderung sozialer Inklusion und Chancengleichheit in Kraft. Das Hauptziel des EAA 2025 ist die barrierefreie Zugänglichkeit von digitalen Angeboten, wie Informationen, Funktionen, Produkte oder Dienstleistungen. Daraus ergeben sich fortan höhere Anforderungen und gezielte Maßnahmen, die aufseiten der Anbieter umzusetzen sind. Doch was gibt es alles zu beachten? Welche Anforderungen sind genau zu erfüllen und wer ist betroffen? Welche Vorteile ergeben sich dabei für Interessenten, Kunden oder Marketer und Unternehmen?
In unserem Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den European Accessibility Act im Jahr 2025 und wie Maileon die Anforderungen realisiert, um gesellschaftliche Teilhabe sowie Zugangschancen für alle Interessenten, Kunden & Partner zu ermöglichen.
Was ist der EAA 2025?
Die Abkürzung EAA steht für „European Accessibility Act“, dieser definiert verbindliche Richtlinien und Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit in der gesamten EU und darüber hinaus. Der EAA 2025 definiert daher Mindestanforderungen, die sicherstellen sollen, dass Webseiten, mobile Anwendungen und viele andere digitale Angebote für alle Nutzer zugänglich werden. Dabei wird nicht nur der Anspruch verfolgt, Menschen, z.B. aufgrund einer Behinderung, mehr Teilhabe zu ermöglichen, es werden auch einheitliche Standards für die gesamte EU gesetzt. Die Mitgliedsstaaten wurden bis Juni 2022 verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben im nationalen Recht umzusetzen, sodass bereits beim Inkrafttreten im Juni 2025 ein möglichst hoher Standard an digitaler Barrierefreiheit gewährleistet wird.
Warum ist der EAA 2025 so wichtig?
Was verstehen Sie persönlich unter dem Begriff der Barrierefreiheit? Möglicherweise der Aufzug am Gleis für einen erleichterten Zugang zu Bus und Bahn? Oder ein offener und fairer Arbeitsmarkt, unabhängig von z.B. körperlichen Beeinträchtigungen? Im Alltag finden sich an jeder Stelle etwaige Beispiele. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Die Barrierefreiheit ist auch im digitalen Raum unverzichtbar. Ob Social Media, Online-Banking oder die Bestellung des nächsten Geburtstagsgeschenks, immer größere Teile des Lebens spielen sich im Internet ab.
Wer jedoch glaubt, der European Accessibility Act bringe nur einzelnen Menschen einen Nutzen und verursache bei Unternehmen ausschließlich Mehraufwand, irrt sich. Um einen klaren Überblick zu verschaffen, haben wir die zentralen Vorteile und Auswirkungen des EAA sowohl für Nutzer und Kunden als auch für Unternehmen, NGOs und weitere Anbieter zusammengefasst.
Vorteile für Nutzer & Kunden
Der European Accessibility Act 2025 ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Zukunft. Durch die konsequente Umsetzung einheitlicher Standards wird sichergestellt, dass digitale Inhalte und Angebote für alle Menschen, insbesondere für Personen mit unterschiedlichen Einschränkungen, optimal zugänglich sind. Durch den European Accessibility Act profitieren in erster Linie die rund 101 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung in der EU, das entspricht etwa 1 von 4 Erwachsenen in der EU. Die tatsächliche Reichweite ist jedoch noch viel größer. Die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit umfasst dabei 2 Zielgruppen.
Primäre Zielgruppe:
- Menschen, die von Seh-, Hörschwächen, eingeschränkter Motorik oder kognitiven Herausforderungen zu tun haben, dazu zählen auch ältere Mitbürger und Rentner.
Sekundäre Zielgruppe:
- Temporär eingeschränkte Personengruppen – Beispielsweise in der Erholungsphase nach einer Verletzung, Operation oder bei akuten gesundheitlichen Beschwerden.
- Personen mit situativen Barrieren, wie schlechte Lichtverhältnisse, laute Umgebungen oder kleine Bildschirme, die temporär für ungünstige Situationen sorgen können.
- Alle Interessenten, Kunden & Partner, da barrierefreie digitale Lösungen allgemein eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit, Strukturierung und eine intuitive Bedienung bieten.
Durch die Anpassungen im Rahmen des EAA 2025 wird also nicht nur eine kleine Minderheit unterstützt – sie verbessern die digitale Zugänglichkeit für Hunderte Millionen Menschen in Europa und weltweit. Dies führt zu einer nachhaltig verbesserten Lebensqualität und einem einfacheren, intuitiven Umgang mit digitalen Angeboten.
Dabei ergeben sich wertvolle Vorteile:
- Bessere Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen: Insbesondere Nutzer mit Einschränkungen in der Seh- oder Hörfähigkeit, motorischen Fertigkeiten oder kognitiven Funktionen profitieren von barrierefreien Angeboten und Anwendungen. Dies ermöglicht einen unkomplizierten Zugang zu digitalen Inhalten und Angeboten im täglichen Leben.
- Verbesserte Lebensqualität (Quality of Life): Klare Strukturen, einfache Navigation und transparente Informationen sorgen für ein verbessertes Nutzererlebnis. Alle Anwender, unabhängig von individuellen Voraussetzungen, finden sich leichter zurecht und können schneller auf benötigte Inhalte zugreifen. Durch die barrierefreie Gestaltung wird der digitale Raum inklusiver. Menschen können Informationen schneller und unbürokratischer abrufen, was zu einem spürbaren Mehrwert im täglichen Leben führt.
- Transparenz und einheitliche Standards: Die Einhaltung verbindlicher Richtlinien schafft Vertrauen, da sich Nutzer darauf verlassen können, dass die Bereitstellung von Informationen & Angeboten klaren Qualitätskriterien entspricht. Dies fördert das Gefühl echter Inklusion & Chancengleichheit und ermöglicht eine konsistente Nutzererfahrung.
Zusammengefasst eröffnet der European Accessibility Act 2025 für Kunden und Interessenten zahlreiche Vorteile: Er sorgt dafür, dass digitale Angebote allen Menschen gerecht werden, steigert die Nutzerfreundlichkeit und schafft ein vertrauensvolles, transparentes Umfeld. Letztlich trägt diese Entwicklung dazu bei, dass sich der digitale Raum – und damit auch das tägliche Leben – für jeden, unabhängig von individuellen Bedürfnissen, nachhaltig verbessert.
Vorteile für Unternehmen, NGOs & Co.
Auf den ersten Blick mag der European Accessibility Act als weitere gesetzliche Anforderung erscheinen – doch bei genauerer Betrachtung bietet er Unternehmen und Anbietern, wie z.B. Online-Shops, eine Vielzahl strategischer Vorteile. Die frühzeitige Umsetzung barrierefreier Lösungen ist nicht nur eine Verpflichtung, sie ist vor allem eine Investition in die Zukunft.
Die wichtigsten Vorteile aus Anbietersicht:
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die bereits jetzt barrierefreie digitale Angebote umsetzen, positionieren sich als innovative, inklusiv und zukunftsorientiert. Diese Vorreiterrolle kann den Unterschied ausmachen, wenn sich Geschäftspartner oder Kunden für ein Unternehmen entscheiden müssen. Warum also sollte ein Geschäftspartner einen Anbieter wählen, der nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wenn die Konkurrenz darüber hinaus bereits einen klaren Mehrwert, dank Barrierefreiheit, bietet?
- Markenimage & Vertrauen: Die konsequente Integration von Inklusionsmaßnahmen stärkt das Image Ihres Unternehmens nachhaltig. Kunden nehmen barrierefreie Angebote als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung und Fortschritt wahr, was das Vertrauen in Ihre Marke oder Dienstleistung erhöht und langfristige Kundenbindungen fördert.
- Optimierung der Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Webseiten und digitale Anwendungen zeichnen sich durch klare Strukturen, intuitive Navigation und optimierte Lesbarkeit aus. Die verbesserte Nutzerfreundlichkeit führt zu einer höheren Kundenzufriedenheit und wirkt sich positiv auf das Suchmaschinen-Ranking (SEO) aus, ein entscheidender Faktor, der die Sichtbarkeit und Reichweite Ihrer Angebote erhöht.
- Risikominimierung: Indem Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben frühzeitig umsetzen, minimieren Sie potenzielle rechtliche Risiken und vermeiden etwaige Sanktionen. Dies schafft Planungssicherheit und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, ohne sich um nachträgliche Anpassungskosten sorgen zu müssen.
Zusammengefasst bietet der European Accessibility Act weit mehr als reine Pflichterfüllung. Er eröffnet die Chance, sich als verantwortungsbewusster, zukunftsorientierter Anbieter zu positionieren, der sowohl den Ansprüchen der Kunden als auch den Anforderungen moderner Suchmaschinen gerecht wird. Eine frühzeitige Anpassung an die neuen Standards ist daher nicht nur ein Beitrag zur Inklusion, sondern auch eine strategische Maßnahme, die Ihr Unternehmen langfristig im Wettbewerb stärkt.
Geltungsbereich des EAA
Der European Accessibility Act 2025 hat weitreichende Auswirkungen auf die digitale Landschaft in der Europäischen Union. Doch wer genau muss sich auf die neuen Anforderungen einstellen? Generell gilt der EAA für alle Anbieter, die digitale Produkte und Dienstleistungen in Verkehr bringen oder bereitstellen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Sitz.
Dazu gehören beispielsweise:
- Online-Shops & E-Commerce
- Banken & Finanzdienstleister
- Internetdienst- & Telekommunikationsanbieter
- Öffentliche Einrichtungen & Elektronische Behörden-Dienste
- Gesundheitsdienste & Transportanbieter
- Medien- & Unterhaltungsplattformen
Betroffene Anbieter im Überblick
Eine zentrale Frage ist, ob die Anforderungen des EAA 2025 unabhängig von z.B. der Größe eines Unternehmens Anwendung finden. Hierzu haben wir Ihnen einige wesentliche Punkte zusammengetragen. Grundsätzlich gilt der EAA 2025 für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – egal, ob es sich um große Konzerne, KMU (= Kleine und mittlere Unternehmen) oder Kleinstunternehmen handelt, sie alle müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Doch selbstverständlich kann eine kleine familiengeführte Bäckerei nicht mit einem großen Global Player, wie Apple, Microsoft und Co. verglichen werden.
Daher sieht die Gesetzgebung in einigen Fällen Übergangsfristen oder Erleichterungen vor, um die Anpassungskosten und Aufwände für Kleinstunternehmen (≤ 9 Beschäftigte) zu mildern. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch kleine Unternehmen die Umstellung wirtschaftlich stemmen können, ohne unverhältnismäßig belastet zu werden. Zusätzlich sind auch interne Systeme, die ausschließlich für Mitarbeitende bestimmt sind (z.B. Intranet des Arbeitgebers), von den Anforderungen ausgenommen.
Sind auch NGOs, Vereine & Co. betroffen?
Neben gewinnorientierten Unternehmen müssen auch andere Organisationen die Anforderungen des EAA 2025 beachten, sofern sie digitale Produkte oder Dienstleistungen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dazu zählen auch digitale Veranstaltungsangebote, Online-Kampagnen & Fundraising-Seiten oder Informations- & Kommunikationsplattformen.
Das bedeutet: Auch wenn Vereine, Organisationen etc. oftmals keine primär kommerziellen Ziele verfolgen, die Anforderungen des EAA sind in erster Linie bindend. Je nach Art und Umfang des digitalen Angebots können spezifische Regelungen oder Übergangsfristen gelten, die die Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards erleichtern. Dies, so erhofft es sich der Gesetzgeber, ermöglicht es betroffenen Organisationen, die gesetzlichen Vorgaben schrittweise und ohne gravierende Mehrkosten zu erfüllen.
Unterschiede in der Umsetzung des EAA 2025
Obwohl der EAA 2025 prinzipiell für alle Anbieter gilt, existieren womöglich einige Unterschiede, die im Detail beachtet werden müssen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den spezifischen Anforderungen des eigenen Bereichs auseinanderzusetzen.
Sektorale Unterschiede: Je nach Branche und Art des Angebots können sich die konkreten Anforderungen unterscheiden. Beispielsweise sind digitale Dienstleistungen mit direktem Kundenkontakt (wie Online-Banking) häufig strenger geregelt als interne Anwendungen.
Zeitliche Übergangsregelungen: Für verschiedene Anbietergruppen können unterschiedliche Übergangsfristen gelten, um die Umsetzung der neuen Standards zu ermöglichen. Die Fristen reichen vom 28. Juni 2025 bis zum 28. Juni 2027. Dies betrifft in erster Linie kleinere Unternehmen und Organisationen, die ihre Prozesse anpassen müssen.
Spezifische Ausnahmeregelungen: In Einzelfällen können bestimmte Angebote oder digitale Anwendungen von den Anforderungen des EAA 2025 ausgenommen sein. Ein Beispiel sind maßgeschneiderte, intern genutzte Systeme oder wenn die Kosten einer vollständigen Umsetzung in keinem angemessenen Verhältnis zum daraus folgenden Nutzen stehen.
Die Roadmap des EAA 2025
Der European Accessibility Act markiert einen essenziellen Schritt in Richtung digitale Inklusion in der EU und weltweit. Mit dem Ziel, einheitliche Barrierefreiheitsstandards für digitale Produkte und Dienstleistungen zu etablieren, erfolgt die Umsetzung in mehreren klar strukturierten Phasen. Mit der Verabschiedung des European Accessibility Act im Jahr 2019 legte das Europäische Parlament bereits vor einigen Jahren den ersten Grundstein für die neue Richtlinie. (Nach dem Inkrafttreten auf EU-Ebene im Juni 2019 setzte der Deutsche Bundestag den European Accessibility Act 2025 bereits auf nationaler Ebene um und erließ dazu das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz „BFSG“), bevor die Frist der nationalen Umsetzung für alle EU-Mitgliedstaaten im Juni 2022 endete.) Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Anforderungen umgesetzt werden, dann gelten die Richtlinien verpflichtend. Für einen bestmöglichen Überblick haben wir Ihnen die wichtigsten Aspekte in unserer Übersicht zusammengestellt.
1. Entstehung und Grundlagen (2019)
⇾ Verabschiedung des European Accessibility Act
- Annahme durch EU-Institutionen: Der EAA wird formell verabschiedet.
- Zielsetzung: Einführung einheitlicher Barrierefreiheitsstandards für digitale Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union.
- Grundlage: Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der als Basis für die spätere Umsetzung in den Mitgliedsstaaten dient. Vorbereitung für die Umsetzung im nationalen Recht.
2. Transpositionsphase (2020 – 2022)
⇾ Umsetzung in nationales Recht
- Mitgliedstaaten: Übertragung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – üblicherweise bis Mitte 2022.
- Unternehmen & öffentliche Einrichtungen: Erste Schritte zur Anpassung digitaler Angebote (z. B. Webseiten, mobile Anwendungen, E-Commerce-Plattformen, E-Mail-Marketing-Tools). Darüber hinaus die Durchführung von internen Schulungen und Audits, um sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
3. Übergangsphase (2022 – 2025)
⇾ Anpassungs- & Implementierungsphase
- Unternehmen: Systematische Umstellung und Neugestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen, um die Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen. Integration von technischen Umstellungen, kontinuierliche interne Audits und gezielte Schulungsmaßnahmen.
- Weitere Maßnahmen: Anpassung bestehender Prozesse und Implementierung neuer Technologien, um auf zukünftige Anforderungen flexibel reagieren zu können. Dazu kommt die regelmäßige Evaluierung der getroffenen Maßnahmen zur Optimierung der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
4. Inkrafttreten der Anforderungen (Ab 2025)
⇾ Umsetzung & Marktüberwachung
- Rechtliche Umsetzung: Alle betroffenen Inhalte müssen den EAA-Vorgaben entsprechen.
- Marktüberwachung & Compliance: Intensivierung der Kontrolle durch zuständige Behörden. Außerdem regelmäßige Compliance-Prüfungen und gegebenenfalls Sanktionen bei Nichteinhaltung, um die konsequente Umsetzung in der gesamten EU sicherzustellen.
EAA 2025 vs. WCAG 1, 2 & 3.0
Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit ist es wichtig, den EAA 2025 auch im Verhältnis zu den etablierten WCAG-Richtlinien zu betrachten und zu erklären, wie diese zusammenhängen.
Kurz gesagt: Der European Accessibility Act legt verbindlich fest, welche digitalen Produkte & Dienstleistungen in der EU zukünftig barrierefrei gestaltet sein müssen, während die WCAG, als technische und methodische Leitlinien, das „wie“ praxisnah beantworten und erläutert.
WCAG 1 etablierte zu Beginn grundlegende Kriterien, mit WCAG 2 wurden die Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit („POUR“) in den Vordergrund gestellt und international durchgesetzt. WCAG 3.0, die sich derzeit noch in der Entwicklungsphase befindet, versucht, den sich wandelnden technologischen Anforderungen gerecht zu werden & einen flexibleren, praxisnahen Rahmen zu schaffen.
WCAG 1
- Erste internationale Leitlinien mit Fokus auf Basis-Techniken
- Grundstein für alle nachfolgenden Versionen
WCAG 2
- Systematisierung nach den vier „POUR“-Prinzipien in 12 Richtlinien
- Etablierung als internationaler Standard
- Einführung der Konformitätsstufen A, AA, AAA
WCAG 3.0 (in Entwicklung)
- Mehr Flexibilität: Modulares Konzept inkl. Praktiken & Messmetriken
- Bewertung ganzer User Journeys/ Prozesse
- Abdeckung moderner bzw. zukünftiger (Web-)Technologien
Konformitätsstufen A, AA und AAA
Mit unserem Überblick zu den WCAG-Versionen wird deutlich, wie die WCAG nach und nach an Komplexität und Anwendungsbreite gewonnen haben. Um diese technischen Richtlinien in der Praxis anzuwenden, sind die Konformitätsstufen A, AA und AAA entscheidend.
Sie gliedern die Erfolgskriterien nach Dringlichkeit und Umfang:
- Level A (Minimum)
Grundlegende Anforderungen, ohne die eine digitale Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden kann. Hierzu zählen z.B. Alternativtexte für Bilder oder Tastaturzugriff. - Level AA
Empfohlener Standard für die meisten Web- und App-Anwendungen: Verbesserte Lesbarkeit und Bedienbarkeit durch ausreichenden Farbkontrast, skalierbare Schriftgrößen, beschreibende Linktexte/ CTA und konsistente Navigation für eine klare Strukturierung. - Level AAA (Optimum)
Höchste Anforderungen für ein besonders inklusives Nutzererlebnis, darunter detaillierte Audiodeskriptionen, vereinfachte Sprache und personalisierbare Benutzeroberflächen.
Wie Maileon den EAA 2025 erfüllt
Auch im Bereich des modernen E-Mail-Marketings wird das Thema der Barrierefreiheit und sozialen Inklusion immer wichtiger. Wir haben diesen Trend frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen des EAA 2025 gerecht zu werden. Dabei war es uns von Beginn an ein zentrales Anliegen, unsere digitalen Angebote und Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen bestmöglich uneingeschränkt nutzbar sind.
Deshalb haben wir sowohl unsere Software-Lösung Maileon als auch unsere Website umfassend überarbeitet und planen auch in Zukunft weitere Optimierungen und unterstützende Features. Dabei orientieren wir uns nicht nur an den aktuellen WCAG 2-Richtlinien, sondern berücksichtigen bereits die zukünftigen Anforderungen der WCAG 3.0. Mit diesen umfassenden Optimierungen stellen wir sicher, dass sowohl unsere Software als auch Webseite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen oder gar übertreffen. Auf diese Weise möchten wir all unseren Kunden & Partnern eine inklusive digitale Kommunikation ermöglichen.
Maileon: Barrierefrei im E-Mail-Marketing
Barrierefreiheit im E-Mail-Marketing ist heutzutage mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, der sicherstellt, dass Ihre Newsletter und Kampagnen von allen Empfängern optimal wahrgenommen werden. Gerade in Zeiten, in denen die digitale Kommunikation zunehmend an Bedeutung gewinnt, sorgen barrierefreie E-Mails für ein inklusives Nutzererlebnis, das sich direkt auf Öffnungs- und Klickraten auswirkt.
Warum Barrierefreiheit in Newslettern wichtig ist
- Uneingeschränkte Erreichbarkeit: Unabhängig von visuellen oder kognitiven Einschränkungen ermöglichen barrierefreie E-Mails jedem Empfänger den uneingeschränkten Zugang zu Ihren Inhalten.
- Verbesserte Anwendung & Interaktion: Eine klare, gut strukturierte E-Mail und die richtigen Tools in einer professionellen Software-Lösung führen zu höheren Öffnungs- und Klickraten. Geplante Inhalte lassen sich nun noch intuitiver erstellen und leichter optimieren.
- Positive Nutzererfahrung: Inklusion und eine optimierte Usability fördern das Vertrauen in Ihre Marke und die Zufriedenheit der Leser – ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg Ihrer Marketing-Kampagnen.
- Rechtliche Risiken: Je transparenter, schneller und lückenloser Sie Ihre barrierefreie Marketing-Kommunikation oder -Prozesse aufsetzen und Risiken minimieren, desto besser ist Ihr Unternehmen für die steigenden Anforderungen der nächsten Jahre gerüstet.
Maßnahmen zum EAA 2025 in Maileon
Um den Anforderungen des EAA gerecht zu werden und unseren Kunden ein barrierefreies E-Mail-Marketing zu ermöglichen, haben wir in Maileon umfassende Maßnahmen ergriffen:
- Verbesserte Lesbarkeit & Strukturierung: Unsere E-Mail-Templates sind so gestaltet, dass Inhalte intuitiv erfassbar sind. Klare Überschriften, logische Abschnitte und eine einheitliche Struktur sorgen dafür, dass Empfänger sich mühelos orientieren können.
- Screenreader Unterstützung: Durch gezielte HTML-Optimierungen und den Einsatz semantisch optimierter Elemente gewährleisten wir, dass unsere E-Mail-Templates optimal von gängigen Screenreadern interpretiert und Sehbehinderte umfassend informiert werden.
- Farb- & Kontrast-Checks: Wir führen regelmäßige Prüfungen der Farbgestaltung und Kontraste durch, um sicherzustellen, dass alle visuellen Elemente auch bei schwachem Licht oder eingeschränkter Farbwahrnehmung klar erkennbar sind.
- Alternative Bild-Texte & interaktive Elemente: Jedes Bild und alle interaktiven Komponenten werden mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, sodass auch Nutzer, die auf visuelle Inhalte verzichten müssen, keine Informationen verlieren.
- Barrierefreier Zugang: Anleitungen, Dokumentationen und weitere Ressourcen.
- Einhaltung der WCAG: Unsere Maßnahmen orientieren sich konsequent an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um eine kontinuierliche Optimierung und Einhaltung der höchsten Barrierefreiheitsstandards zu gewährleisten. Darüber hinaus schulen wir unsere Teams regelmäßig weiter, um Interessenten und Kunden stets professionell zu unterstützen.
Die Barrierefreiheit unserer Website
Unsere Website wurde umfassend an die Anforderungen des EAA 2025 angepasst. Ziel ist es, allen Besuchern ein barrierefreies, transparentes und intuitives Nutzererlebnis zu bieten. Dabei haben wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die den Zugang zu unseren digitalen Angeboten für jeden ermöglichen, unabhängig von allgemeinen, temporären oder situativen Einschränkungen.
Unsere Maßnahmen zur Website-Optimierung:
- Optimierte Navigation & Struktur: Eine klare und logische Seitenstruktur sorgt dafür, dass sich Nutzer schnell und unkompliziert zurechtfinden. Intuitive Menüs und eine konsistente Seitenarchitektur verbessern den Zugang zu Informationen & Angeboten.
- Responsives Design: Unsere Website ist so konzipiert, dass sie auf allen Endgeräten – ob Desktop, Tablet oder Smartphone – optimal dargestellt wird. Dies stellt sicher, dass alle Nutzer unabhängig vom verwendeten Gerät ein barrierefreies Erlebnis haben.
- Anpassung von Kontrasten & Schriftgrößen: Wir haben umfangreiche Anpassungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass Texte und grafische Elemente auch bei schwierigen Lichtverhältnissen oder eingeschränkter Sehfähigkeit optimal lesbar sind. Angepasste Farbkontraste und variabel einstellbare Schriftgrößen stehen dabei im Fokus.
- Einsatz von ARIA-Labels & semantischen HTML-Elementen: Durch den gezielten Einsatz von ARIA-Labels und der Verwendung semantisch korrekter HTML-Strukturen ermöglichen wir eine barrierefreie Bedienung auch für Nutzer von assistiven Technologien.
- Regelmäßige Audits & Tests: Um die kontinuierliche Einhaltung der WCAG-Richtlinien sicherzustellen, führen wir regelmäßige Tests durch. So identifizieren wir frühzeitig Optimierungspotenziale und passen unsere Website fortlaufend an neuste Standards an.
Fazit zum EAA 2025
Abschließend lässt sich festhalten, dass der European Accessibility Act 2025 als verbindlicher Rechtsrahmen in der EU umfassende Mindestanforderungen an die digitale Barrierefreiheit definiert und damit einen echten Mehrwert für alle Nutzergruppen schafft. Anwender profitieren von einem uneingeschränkten Zugriff auf digitale Inhalte, während Unternehmen durch höhere Usability, SEO-Optimierung und erweiterte Zielgruppen neue Chancen erschließen. Die technische Umsetzung erfolgt mithilfe der etablierten WCAG-Richtlinien, die klare Leitlinien und Konformitätsstufen (A, AA, AAA) für einheitliche Optimierungen bieten.
Einführung & Fristen: Die meisten digitalen Angebote müssen ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein, für bestimmte Kategorien (z.B. Betriebssysteme) gelten verlängerte Fristen bis Juni 2027..
Vorteile für Nutzende:
- Zugänglichkeit zu digitalen Inhalten für alle, unabhängig von Alter oder Einschränkungen
- Mehr Lebensqualität & Teilhabe: Selbstbestimmte Nutzung und gleichberechtigter Zugang
- Vertrauen durch Transparenz, einheitliche Standards und nutzerfreundliche Gestaltung
Vorteile für Anbieter:
- Starkes Marken-Image & Vertrauen stärken, Inklusion als Wettbewerbsvorteil
- Besseres SEO-Ranking durch barrierefreie Inhalte und breitere Zielgruppenansprache
- Rechtssicherheit durch Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z. B. WCAG)
EAA in Maileon: Anpassungen an den EAA, z.B. Barrierefreier Zugang, verbesserte Lesbarkeit & Strukturierung, Farb- & Kontrast-Checks, Responsive Designs, Screenreader Unterstützung, Alternative Bild-Texte & interaktive Elemente, Einhaltung der WCAG-Standards sowie regelmäßige Audits & Tests. So schaffen wir barrierefreie Angebote für eine inklusive Zukunft.
Kontrolle & Sanktionen: Die Einhaltung des EAA und seiner Maßnahmen wird zukünftig strenger kontrolliert. Verstöße können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen. Es bestehen jedoch Ausnahmen, z.B. für interne Mitarbeiter-Anwendungen oder Kleinstunternehmen. Hier bietet der Gesetzgeber bestimmten Anbietern Übergangsregeln oder Erleichterungen.
Maileon hat seine Website und E-Mail-Marketing-Lösungen bereits gemäß diesen Standards optimiert und wird auch künftig kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit arbeiten, um seinen Interessenten, Kunden und Partnern ein inklusives digitales Erlebnis zu garantieren.
Bei Fragen & Anliegen zum European Accessibility Act stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten aus dem Maileon Service-Team beraten Sie unkompliziert, kompetent und mit Blick auf die aktuellsten Anforderungen. Bitte wenden Sie sich per Chat, Telefon oder E‑Mail direkt an Ihre Ansprechpartner oder kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
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