Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

E-Mail-Tracking-Pixel: Neue Vorgaben in Italien und Frankreich

Bis zum 14. Juli 2026 müssen Unternehmen, die E-Mails an Empfänger in Frankreich versenden, ihre bestehenden Kontakte über den Einsatz von Tracking-Pixeln informiert haben – oder bereits über die erforderliche Einwilligung verfügen. Wenige Monate später, am 28. Oktober 2026, endet eine vergleichbare Übergangsfrist auch in Italien.

Was bedeutet das für Ihr E-Mail-Marketing? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen auf Unternehmen zukommen und wie Sie Ihr E-Mail-Tracking zukunftssicher gestalten.

E-Mail-Tracking und DSGVO: Frankreich und Italien setzen neue Maßstäbe für Tracking-Pixel

Das E-Mail-Tracking steht europaweit vor neuen regulatorischen Herausforderungen. Mit aktuellen Entscheidungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL und der italienischen Datenschutzbehörde Garante rückt der Einsatz von Tracking-Pixeln im E-Mail-Marketing stärker denn je in den Fokus.

Beide Behörden vertreten die Auffassung, dass Tracking-Pixel zur Messung von E-Mail-Öffnungen, Klicks sowie für Marketing-, Analyse- und Profiling-Zwecke grundsätzlich eine vorherige, informierte Einwilligung der Empfänger erfordern. Auch wenn diese Entscheidungen aktuell nur in den jeweiligen Ländern gelten, zeigen sie deutlich, wohin sich die europäische Datenschutzpraxis entwickeln könnte.

Für Unternehmen ist das ein wichtiger Hinweis: Wer sein E-Mail-Marketing datenschutzkonform gestalten möchte, sollte seine Tracking-Strategie bereits heute auf zukünftige Anforderungen vorbereiten.

Was sind Tracking-Pixel?

Ein Tracking-Pixel ist ein unsichtbares 1×1-Pixel-Bild, das im HTML-Code einer E-Mail eingebettet ist. Sobald ein Empfänger die E-Mail öffnet, wird das Bild geladen und übermittelt Informationen an den Versender: Die Öffnung der E-Mail, der genaue Zeitpunkt und der Gerätetyp. Ein kleiner, unauffälliger Beobachter. Nahezu jede E-Mail-Marketing-Plattform nutzt diese Technologie, um Öffnungsraten zu messen.

Die italienische Datenschutzbehörde Garante und die französische CNIL behandeln Tracking-Pixel inzwischen rechtlich genauso wie Cookies. Das hat Auswirkungen auf alle Unternehmen, die Newsletter, Marketing-E-Mails oder transaktionale Nachrichten versenden.

Welche Änderungen gelten konkret?

Die rechtliche Grundlage ist nicht neu. Bereits seit 2002 verlangt Artikel 5 Absatz 3 der europäischen ePrivacy-Richtlinie, dass vor dem Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers eine vorherige Einwilligung erforderlich ist. Cookies fallen unter diese Regelung. Seit Oktober 2024 gilt dies auch für Tracking-Pixel. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat dies in seinen Leitlinien 2/2023 ausdrücklich bestätigt: Das Laden eines Tracking-Pixels gilt als „Zugriff auf Informationen auf dem Endgerät des Nutzers“ – und ist damit rechtlich genauso zu behandeln wie ein Cookie. [Source: EDPB, Guidelines 2/2023 on the Technical Scope of Art. 5(3) of the ePrivacy Directive, October 2024]

Italien war das erste Land, das diesen Grundsatz in konkrete Vorgaben umgesetzt hat. Am 17. April 2026 verabschiedete die Garante per la protezione dei dati personali mit dem Provvedimento Nr. 284 die ersten speziellen Leitlinien zum Einsatz von Tracking-Pixeln in E-Mails. Veröffentlicht wurden diese am 29. April 2026 im italienischen Gesetzblatt (Gazzetta Ufficiale). Unternehmen haben eine sechsmonatige Übergangsfrist. Die neuen Vorgaben müssen daher spätestens bis zum 28. Oktober 2026 umgesetzt sein. [Source: Garante per la protezione dei dati personali, Provvedimento n. 284 of 17 April 2026]

Frankreich war sogar etwas schneller. Bereits am 12. März 2026 verabschiedete die CNIL ihre Délibération Nr. 2026-042 mit Empfehlungen zum Einsatz von Tracking-Pixeln in E-Mails. Die Veröffentlichung erfolgte am 14. April 2026.

Für alle E-Mail-Adressen, die seit diesem Datum neu erhoben werden, muss die erforderliche Einwilligung unmittelbar vorliegen. Für bereits bestehende Verteilerlisten gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten: Spätestens bis zum 14. Juli 2026 müssen Unternehmen ihre Empfänger über den Einsatz von Tracking-Pixeln informiert und ihnen die Möglichkeit gegeben haben, dieses Tracking abzulehnen. Die CNIL hat bereits angekündigt, nach Ablauf dieser Übergangsfrist die Einhaltung der neuen Vorgaben zu überprüfen. [Source: Délibération n° 2026-042 of 12 March 2026 , Légifrance]  [Source: CNIL, Pixels de suivi dans les courriers électroniques: la CNIL publie ses recommandations, 14 April 2026]

Was bedeuten die neuen Vorgaben für Unternehmen?

Tracking-Pixel gehören seit vielen Jahren zu den wichtigsten Instrumenten im E-Mail-Marketing. Sie liefern Informationen über Öffnungsraten, Klickverhalten und die Performance einzelner Kampagnen. Diese Daten bilden häufig die Grundlage für Personalisierungen, Automatisierungen und Optimierungen von Newslettern.

Die aktuellen Einschätzungen der Datenschutzbehörden machen jedoch deutlich, dass personenbezogenes E-Mail-Tracking nicht selbstverständlich zulässig ist. Vielmehr gewinnt die Frage an Bedeutung, ob Empfänger der Erfassung ihrer Nutzungsdaten ausdrücklich zugestimmt haben.

Damit rückt die Einwilligung (Consent) stärker in den Mittelpunkt einer datenschutzkonformen E-Mail-Marketing-Strategie.

Was gilt, wenn das Land eines Kontakts unbekannt ist?

Versenden Sie E-Mails auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch? Dann könnten diese neuen Vorgaben auch für Sie relevant sein. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob sich ein Kontakt in Frankreich oder Italien befindet, sollten Sie vorsorglich davon ausgehen, dass der Empfänger die Möglichkeit haben muss, dem Öffnungs- und Klick-Tracking zu widersprechen.

Gelten die neuen Vorgaben für jede E-Mail?

Nicht ganz. Beide Datenschutzbehörden sehen Ausnahmen vor – allerdings sind diese in Italien weiter gefasst als in Frankreich.

In Italien ist keine Einwilligung erforderlich, wenn ausschließlich anonymisierte, aggregierte Öffnungsstatistiken erhoben werden. Voraussetzung ist, dass für alle Empfänger derselbe Tracking-Pixel verwendet wird und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Weitere Ausnahmen gelten für Sicherheits- und Authentifizierungszwecke – etwa Einmalcodes für Logins oder Maßnahmen zur Betrugserkennung – sowie für gesetzlich vorgeschriebene oder institutionelle Mitteilungen.

Frankreich verfolgt einen strengeren Ansatz und sieht lediglich zwei Ausnahmen vor: Tracking für Authentifizierungs- und Sicherheitszwecke sowie die Bereinigung inaktiver E-Mail-Adressen zur Verbesserung der Zustellbarkeit. Selbst diese Ausnahme ist jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft.

Kann ich weiterhin Öffnungsraten messen?

In Italien lautet die Antwort: Ja – sofern die Daten ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form ausgewertet werden und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Möchten Sie dagegen nachvollziehen, wer eine E-Mail geöffnet oder angeklickt hat oder zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist, benötigen Sie eine entsprechende Einwilligung.

Frankreich kennt keine vergleichbare Ausnahme für anonymisierte Kampagnenstatistiken. Dort gilt grundsätzlich: Ohne vorherige Einwilligung kein Tracking.

Benötige ich eine separate Einwilligung?

In Italien kann die Zustimmung zum Tracking Bestandteil der allgemeinen Einwilligung in das E-Mail-Marketing sein – vorausgesetzt, die Empfänger werden im Vorfeld klar, verständlich und neutral darüber informiert.

Frankreich verlangt dagegen eine stärkere Differenzierung. Werden Tracking-Daten für unterschiedliche Zwecke verwendet – beispielsweise zur Personalisierung, für kanalübergreifendes Profiling oder zur Betrugserkennung –, erwartet die CNIL grundsätzlich eine separate und eindeutig erkennbare Einwilligung für jeden einzelnen Zweck, sofern diese Zwecke nicht unmittelbar miteinander verbunden sind.

Was ändert sich für meine Empfänger?

Empfänger erhalten künftig mehr Kontrolle über ihre Daten.

In Italien wird ein neues, granular ausgestaltetes Widerspruchsrecht eingeführt. Nutzer können das Tracking von Öffnungen und Klicks deaktivieren, ohne deshalb den Newsletter insgesamt abbestellen zu müssen. Der Widerspruch gegen das Tracking ist damit unabhängig von der Abmeldung vom Newsletter möglich.

Frankreich geht einen ähnlichen Weg. Dort muss jede E-Mail einen Link enthalten, über den Empfänger ihre Einwilligung in das Tracking widerrufen können – und zwar, ohne ihre E-Mail-Adresse erneut eingeben zu müssen.

Wer haftet bei Verstößen?

Grundsätzlich ist der Versender der E-Mails der Verantwortliche im Sinne der DSGVO, während der E-Mail-Service-Provider als Auftragsverarbeiter tätig wird. Diese Rollenverteilung ist in der Regel im Auftragsverarbeitungsvertrag eindeutig geregelt.

Verwendet ein Dienstleister die Tracking-Daten jedoch zusätzlich für eigene Zwecke – etwa für Benchmarking über mehrere Kunden hinweg –, kann er selbst zum gemeinsam Verantwortlichen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat dieses Prinzip bereits im Urteil Fashion ID (C-40/17) bestätigt. Danach trägt jeder, der bewusst an der Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten mitwirkt, Mitverantwortung – auch wenn er selbst nicht auf sämtliche Daten zugreifen kann.

Was passiert, wenn ich jetzt nichts unternehme?

Niemand muss befürchten, morgen unangekündigt Besuch von der Datenschutzbehörde zu bekommen oder sofort ein Bußgeld in Millionenhöhe zahlen zu müssen, weil noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt wurden.

Dennoch nehmen die Aufsichtsbehörden das Thema ernst – und auch die möglichen Sanktionen sind erheblich. Wie bei anderen Verstößen gegen die DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Dass die Behörden bereit sind, hohe Bußgelder auszusprechen, zeigen aktuelle Beispiele: Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte im November 2024 ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Orange, weil zwischen E-Mails unerwünschte Werbeanzeigen eingeblendet wurden.

Im September 2025 folgte ein weiteres Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro gegen die irische Gesellschaft von SHEIN, weil Cookies ohne wirksame Einwilligung der Nutzer gesetzt wurden.

Beide Fälle betrafen jedoch Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum bewusst und wiederholt gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen hatten – nicht Unternehmen, die sich ernsthaft um eine rechtskonforme Umsetzung bemühten.

Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt und die notwendigen Anpassungen vornimmt, muss nicht befürchten, auf einer solchen Liste zu landen.

Datenschutz und E-Mail-Marketing

Die neuen regulatorischen Entwicklungen bedeuten keineswegs das Ende datengetriebener Newsletter. Vielmehr zeigen sie, dass Transparenz und Datenschutz zu wichtigen Erfolgsfaktoren werden.

Unternehmen, die ihren Empfängern offen kommunizieren, welche Daten erhoben werden und ihnen die Möglichkeit geben, selbst über das Tracking zu entscheiden, schaffen Vertrauen. Gleichzeitig reduzieren sie regulatorische Risiken und stellen ihr E-Mail-Marketing zukunftssicher auf.

Maileon unterstützt datenschutz-konformes E-Mail-Tracking seit Jahren

Die aktuellen Entwicklungen bestätigen einen Ansatz, den Maileon bereits seit vielen Jahren verfolgt: Privacy by Design (Datenschutz durch Technikgestaltung) und einwilligungsbasiertes E-Mail-Tracking sind fester Bestandteil der Plattform. Unternehmen müssen die neuen Anforderungen daher nicht von Grund auf selbst umsetzen – die dafür notwendigen Funktionen sind bereits in Maileon integriert.

Einwilligungen auf Kontaktebene verwalten

Maileon verwaltet die Zustimmung zum personenbezogenen E-Mail-Tracking individuell für jeden Kontakt. Abhängig von der vorhandenen Permission wird personenbezogenes Tracking automatisch aktiviert oder deaktiviert. So erfolgt die Erfassung von Öffnungen und Klicks ausschließlich im Rahmen der erteilten Einwilligung.

Dabei arbeitet Maileon mit unterschiedlichen Permission-Stufen – von „keine Permission“ bis hin zu „Double Opt-in inklusive Einwilligung zum individuellen Tracking (DOI+)“. Für jeden Kontakt ist jederzeit nachvollziehbar, welche Permission vorliegt. Transaktions- und Service-E-Mails können unabhängig davon über einen permission-neutralen Versand versendet werden.

Abonnenten behalten die Kontrolle

Datenschutz beginnt mit Transparenz. Deshalb können Empfänger selbst entscheiden, ob ihre Öffnungen und Klicks auf individueller Ebene erfasst werden dürfen. Die gewählte Tracking-Präferenz wird bei jedem Newsletter automatisch berücksichtigt. Wer das Tracking deaktiviert, kann den Newsletter dennoch weiterhin erhalten.

Flexible Tracking-Modelle für unterschiedliche Anforderungen

Nicht jede Kampagne erfordert personenbezogene Tracking-Daten. Deshalb bietet Maileon verschiedene Möglichkeiten, das Tracking flexibel an den jeweiligen Anwendungsfall anzupassen:

  • Anonymisiertes Tracking auf Kampagnenebene: Kampagnenstatistiken bleiben verfügbar, ohne einzelne Empfänger identifizieren zu können.
  • Kein personenbezogenes Tracking: Öffnungen und Klicks werden nicht einzelnen Kontakten zugeordnet.
  • Tracking vollständig deaktivieren: Für einzelne Newsletter oder Mailings kann das Tracking komplett abgeschaltet werden.
  • Automatische Berücksichtigung der Permission: Maileon verwendet auf Wunsch automatisch die detaillierteste Tracking-Variante, die durch die jeweilige Einwilligung des Kontakts abgedeckt ist.

Datenschutzkonform mit wenigen Schritten

Darüber hinaus unterstützt Maileon Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen:

  • Double Opt-in inklusive Tracking-Einwilligung: Bereits in der DOI-Bestätigung kann festgelegt werden, ob die Einwilligung zum individuellen Tracking erteilt werden soll.
  • Granulares Opt-out über den Newsletter-Footer: Über einen Standardlink können Empfänger das individuelle Tracking deaktivieren, ohne den Newsletter abbestellen zu müssen.
  • Permission-Anpassungen per Contact Job: Für bestehende Datenbestände lassen sich die Permission-Stufen ganzer Kontaktgruppen mit wenigen Klicks anpassen und anschließend gezielt neue Einwilligungen einholen.

Sie sind unsicher, welche Einstellungen für Ihren Verteiler die richtigen sind oder verwalten Kontakte aus mehreren Ländern? Ihr persönlicher Account Manager unterstützt Sie gerne dabei, die passende Konfiguration für Ihre Anforderungen zu finden.

Privacy by Design als Erfolgsfaktor für modernes E-Mail-Marketing

Die Diskussion um Tracking-Pixel, DSGVO und E-Mail-Tracking wird Europa in den kommenden Jahren weiter beschäftigen. Unternehmen sollten deshalb nicht erst auf neue gesetzliche Vorgaben reagieren, sondern bereits heute auf datenschutzfreundliche Technologien setzen.

Einwilligungsmanagement, transparente Kommunikation und flexible Tracking-Einstellungen helfen dabei, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig wertvolle Erkenntnisse über den Erfolg von Kampagnen zu gewinnen.

Fazit: E-Mail-Tracking zukunftssicher gestalten

Die Entscheidungen der CNIL und der italienischen Garante zeigen deutlich, dass personenbezogenes E-Mail-Tracking künftig noch stärker an eine informierte Einwilligung geknüpft sein wird. Auch wenn die aktuellen Vorgaben zunächst nur in Frankreich und Italien gelten, dürften sie Signalwirkung für ganz Europa haben.

Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihre Tracking-Strategie zu überprüfen. Wer bereits heute auf transparente Einwilligungen, flexible Tracking-Optionen und Privacy by Design setzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen seiner Kunden.

Mit Maileon sind Unternehmen dafür bestens gerüstet: Die Tracking-Präferenz jedes einzelnen Empfängers wird automatisch berücksichtigt – personenbezogenes Tracking erfolgt nur, wenn die entsprechende Einwilligung vorliegt. So lassen sich Datenschutz, Compliance und erfolgreiches E-Mail-Marketing nachhaltig miteinander verbinden.

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Newsletter datenschutzkonform aufstellen können? Gerne können Sie über unser Kontaktformular einen Termin mit einem unserer E-Mail-Marketing-Experten vereinbaren – wir beraten Sie und unterstützen gerne bei der Umsetzung.

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